Die Finanzverwaltung berücksichtigt auch im Hinblick auf die Gewerbesteuer die Auswirkungen der Corona-Pandemie und hat Maßnahmen bei der Festsetzung der Gewerbesteuermessbeträge für Zwecke der Vorauszahlungen bekanntgegeben.
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BMF: Steuerfreie Umsätze für die Luftfahrt
FinMin: Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
BFH Kommentierung: Einheitliche Betrachtung mehrerer landwirtschaftlicher Betriebe
BFH Kommentierung: Individueller Verbraucherschutz als Zweckbetrieb und ermäßigter Umsatzsteuersatz
BFH Kommentierung: Hinterziehungszinsen für verkürzte Vorauszahlungen neben Zinsen für hinterzogene Jahressteuer
Die Festsetzung von Hinterziehungszinsen für verkürzte Einkommensteuervorauszahlungen neben der Festsetzung von Hinterziehungszinsen für verkürzte Jahreseinkommensteuer desjenigen Veranlagungszeitraums, für den die Vorauszahlungen zu leisten gewesen wären, bewirkt keine Doppelverzinsung desselben Steueranspruchs, wenn sich die den Festsetzungen zugrunde liegenden Zinsläufe nicht überschneiden.
