BFH Kommentierung: Individueller Verbraucherschutz als Zweckbetrieb und ermäßigter Umsatzsteuersatz

Eine Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 16 AO) liegt auch bei einer auf die individuelle Situation des Verbrauchers ausgerichteten Aufklärung und Information über Versicherungen vor.