Die Finanzverwaltung hat umsatzsteuerlichen Billigkeitsregelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verlängert.
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BMF: Verpachtungen durch die öffentliche Hand
FG Münster: Mieterabfindungen können Herstellungskosten darstellen
Teil 1: Grundlagen zur Entfernungspauschale
Meldeverfahren: Ab Januar 2022 sind Steuerdaten für 450-Euro-Minijobs zu melden
Praxis-Tipp: Diese steuerlichen Abschreibungen stehen bei Wirtschaftsgütern zur Wahl
Coronapandemie: Kurzarbeitergeld: Regelungen zum Hinzuverdienst und den Leistungssätzen verlängert
Der Bundesrat hat am 10.12.2021 umfangreichen Änderungen am Infektionsschutzgesetz und weiteren Gesetzen zugestimmt. Darin enthalten sind auch Verlängerungen der Regelungen beim Kurzarbeitergeld. So bleiben Einkünfte aus einer, während der Kurzarbeit aufgenommenen geringfügig entlohnten Beschäftigung, bis zum 31.3.2022 unberücksichtigt.
