In Rheinland-Pfalz hat werden die steuerlichen Hilfsmaßnahmen für die Betroffenen der Flutkatastrophe in wichtigen Bereichen um weitere 3 Monate verlängert.
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Schleswig-Holsteinisches FG: Zeitlich begrenzte Überlassung des Eigentums an Betriebsvorrichtungen
FG Hamburg: Erlass von Säumniszuschlägen
BfJ: Offenlegungsfrist für Jahresabschlüsse 2020
FG Hamburg: Zahlungen einer ausländischen Stiftung
FG Hamburg: Verlustverrechnungsverbot nach § 2 Abs. 4 Satz 3 UmwStG
FG Kommentierung: Büro- und Organisations-Bonus eines Vermögensberaters
FG Kommentierung: Fahrtkostenersatz bei unentgeltlichen Kinderbetreuungsleistungen
Zu den Sonderausgaben für Kinderbetreuung zählen auch Fahrtkostenerstattungen an die Betreuungsperson, wenn die Leistungen im Einzelnen in der Rechnung oder im Vertrag aufgeführt werden. Der Fahrtkostenersatz ist nach einem Urteil des FG München nicht als Sonderausgabe zu berücksichtigen, wenn die Zahlung bar geleistet wird.
