FG Kommentierung: Büro- und Organisations-Bonus eines Vermögensberaters Allgemein 3. Januar 2022 Der Büro- und Organisations-Bonus (BOB) bzw. die Förderprovision ist als Aufstockung der Grundprovision für die vom Vermögensberater erzielten Gruppenumsätze eine steuerbefreite Vermittlungsleistung nach § 4 Nr. 8 UStG und § 4 Nr. 11 UStG. Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuerfreiheit’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest