Der Geschäftsführer einer GmbH kann sich gegenüber der Haftungsinanspruchnahme nicht darauf berufen, dass er aufgrund seiner persönlichen Unfähigkeit nicht in der Lage gewesen sei, den Aufgaben eines Geschäftsführers nachzukommen.
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FG Münster: Beweis der Unrichtigkeit einer Postzustellungsurkunde
FG Münster: Restnutzungsdauer eines Mietobjekts nach der Immobilienwertverordnung
FG Kommentierung: Erweiterte Kürzung nach Veräußerung des letzten Grundstücks
Frist läuft am 31.3.2023 ab: Frist für Grundsteuererlass bei Mietausfall läuft am 31.3.2023 ab
Vermieter, die unverschuldet einen erheblichen Mietausfall hatten, können einen Teilerlass der Grundsteuer von bis zu 50 Prozent verlangen. Ein vollständiger Erlass wird für Grundeigentum gewährt, dessen Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt. Anträge für 2022 können noch bis zum 31.3.2023 gestellt werden.
