FG Münster: Restnutzungsdauer eines Mietobjekts nach der Immobilienwertverordnung

Das FG Münster hat entschieden, dass vom Steuerpflichtigen eingeholte Wertgutachten, in denen die Restnutzungsdauern von Mietobjekten nach der Immobilienwertverordnung (ImmoWertV) berechnet werden, für die Ermittlung der AfA herangezogen werden können.