BFH Kommentierung: Geschäftsführerhaftung wegen Unfähigkeit

Der Geschäftsführer einer GmbH kann sich gegenüber der Haftungsinanspruchnahme nicht darauf berufen, dass er aufgrund seiner persönlichen Unfähigkeit nicht in der Lage gewesen sei, den Aufgaben eines Geschäftsführers nachzukommen.