Die Änderung des Wahlrechts auf Inanspruchnahme der ermäßigten Besteuerung eines Veräußerungsgewinns nach § 34 Abs. 3 EStG kommt im Falle einer partiellen Durchbrechung der Bestandskraft nur in Betracht, wenn die damit verbundenen steuerlichen Folgen nicht über den durch § 351 Abs. 1 AO und § 177 AO gesetzten Rahmen hinausgehen. Dies gilt auch dann, wenn die partielle Durchbrechung der Bestandskraft des Folgebescheids durch einen den Veräußerungsgewinn ändernden Grundlagenbescheid ausgelöst wird.
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Niedersächsisches FG : Aktive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs
Der 9. Senat des Niedersächsischen FG hat in einem Zwischengerichtsbescheid entschieden, dass die aktive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs frühestens nach Abschluss des erstmaligen „System-Roll outs“ besteht. Damit weicht er von einer vom BFH vertretenen Auffassung ab.
