Niedersächsisches FG : Aktive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs

Der 9. Senat des Niedersächsischen FG hat in einem Zwischengerichtsbescheid entschieden, dass die aktive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs frühestens nach Abschluss des erstmaligen „System-Roll outs“ besteht. Damit weicht er von einer vom BFH vertretenen Auffassung ab.