BFH Kommentierung: Doppelte Berücksichtigung von Einnahmen bei unterschiedlichen Einkunftsarten

Werden Einnahmen eines angestellten Chefarztes aus der Erbringung wahlärztlicher Leistungen im Rahmen der Einkommensteuererklärung irrtümlich sowohl bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit als auch bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit erklärt, liegt kein „grobes Verschulden“ vor.

1. Anschaffung und Veräußerung von Grundstücken

Die Besteuerung privater Grundstücksveräußerungen nach § 23 EStG ist u.a. auch vor dem Hintergrund zunehmender Wohnungsnot und der damit einhergehenden Entwicklung auf dem Immobilienmarkt nach wie vor in hohem Maße praxisrelevant. Dies hat dazu geführt, dass der BFH sich in letzter Zeit häufiger mit Auslegungs- und Zweifelsfragen beschäftigen musste, was zu einer weiteren Klärung des Anwendungsbereichs von § 23 EStG geführt hat. Unser Top-Tema gibt einen Überblick über die in den letzten Jahren zu § 23 EStG ergangene Rechtsprechung.