Optionen, Futures und Leerverkäufe kommen in betrieblichen Depots zur Absicherung oder als Anlagestrategie vor. Bilanziell sind sie anspruchsvoll: Das HGB kennt keine laufende Marktbewertung, das Steuerrecht geht oft eigene Wege. Besonders folgenreich: die Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte.

