Arbeitslohn oder Kapitaleinkünfte?: Erträge aus virtuellen Mitarbeiteroptionen nach dem Ausscheiden

Ob Erträge aus virtuellen Mitarbeiteroptionen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses weiterhin als Arbeitslohn zu versteuern sind oder auf einer eigenständigen Kapitalanlage beruhen, hängt insbesondere davon ab, ob eine vom früheren Dienstverhältnis unabhängige Sonderrechtsbeziehung begründet wurde.