Digitalisierung: Verpflichtung zur Führung elektronischer Entgeltunterlagen Stephan Bischoff Allgemein 23. Oktober 2026 Bis Ende 2026 können sich Unternehmen noch davon befreien lassen, ergänzende Unterlagen zu den Entgeltunterlagen in elektronischer Form zu führen. Ab 2027 müssen dann alle Arbeitgeber dieser Verpflichtung nachkommen. Mehr zum Thema ‚Entgeltabrechnung’…Mehr zum Thema ‚Elektronische Signatur’…Mehr zum Thema ‚Betriebsprüfung’…Mehr zum Thema ‚Digitalisierung’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest