FG Münster: Pensionszusage nach dem 60. Lebensjahr führt zur vGA Stephan Bischoff Allgemein 3. September 2026 Das FG Münster hat entschieden, unter welchen Bedingungen Pensionsrückstellungen für Gesellschafter, denen die Zusage nach Vollendung des 60. Lebensjahrs erteilt wurde, in voller Höhe als vGA zu qualifizieren sind. Mehr zum Thema ‚Verdeckte Gewinnausschüttung’…Mehr zum Thema ‚Pensionsrückstellung’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest