FG München: Doppelbesteuerung von Hinterbliebenenleistung an Lebensgefährtin Stephan Bischoff Allgemein 2. September 2026 Die doppelte steuerliche Erfassung einer Hinterbliebenenleistung mit Erbschaftsteuer und Einkommensteuer ist laut dem FG München selbst bei einer Gesamtsteuerbelastungsquote von 60 % mit Art. 14 GG vereinbar. Mehr zum Thema ‚Erbschaftsteuer’…Mehr zum Thema ‚Doppelbesteuerung’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest