EuGH: Kaffeefahrten unterliegen auch bei Verlusten der Margenbesteuerung

Wer touristische Ausflugsfahrten veranstaltet, um darüber den Verkauf von Waren zu fördern, muss diese Leistungen nach der Margenbesteuerung für Reiseleistungen versteuern. Das gilt nach einem aktuellen EuGH-Urteil auch dann, wenn die Fahrten für den Veranstalter wirtschaftlich ein Verlustgeschäft sind.