BFH: Verspätungszuschlag bei Änderung einer Umsatzsteuerfestsetzung im Klageverfahren

Hat das Finanzamt einen Verspätungszuschlag als gebundene Entscheidung nach § 152 Abs. 2 AO festgesetzt und wird die Umsatzsteuerfestsetzung während eines Klageverfahrens in der Weise geändert, dass nicht mehr eine Zahllast des Steuerpflichtigen, sondern ein Überschuss zu seinen Gunsten besteht, wird ein nachfolgender Bescheid über die Festsetzung des Verspätungszuschlags Gegenstand des Klageverfahrens, obwohl er nunmehr auf § 152 Abs. 1 AO beruht und daher eine Ermessensentscheidung darstellt.