BFH Pressemitteilung: Reisekostenrechtliche Betriebsstätte eines Selbständigen

Eine Betriebsstätte setzt auch nach Inkrafttreten des geänderten Reisekostenrechts für Arbeitnehmer eine ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung voraus, die der Steuerpflichtige nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit aufsucht; dies erfordert, den ortsgebundenen Mittelpunkt der dauerhaft angelegten Tätigkeit zu bestimmen.