BFH Pressemitteilung: Beiträge an einen Schulförderverein können als Schulgeld abziehbar sein Stephan Bischoff Allgemein 3. September 2026 Auch Beiträge von Eltern an einen Förderverein der Privatschule ihrer Kinder können unter Umständen als Schulgeld steuerlich berücksichtigt werden. Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…Mehr zum Thema ‚Sonderausgaben’…Mehr zum Thema ‚Bundesfinanzhof (BFH)’…Mehr zum Thema ‚BFH-Urteile’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest