FG Münster: Immobilienübertragung im Scheidungsvergleich Stephan Bischoff Allgemein 28. August 2026 Das FG Münster hat entschieden, dass die Übertragung von Miteigentumsanteilen an Immobilien im Rahmen eines Scheidungsvergleichs ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft darstellt. Mehr zum Thema ‚Scheidung’…Mehr zum Thema ‚Spekulationsgewinn’…Mehr zum Thema ‚Immobilien’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest