BMF: Elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden ab 1.1.2027 Stephan Bischoff Allgemein 19. August 2026 Ab dem 1.1.2027 wird die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden zum Regelfall. Eine postalische Bekanntgabe muss beantragt werden. Das BMF hat nun in einem Schreiben praktische Anwendungsfragen zur Neufassung des § 122a AO geklärt. Mehr zum Thema ‚Verwaltungsakt’…Mehr zum Thema ‚Steuerbescheid’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest