BFH Pressemitteilung: Volle Erbfallkostenpauschale für den Vermächtnisnehmer Stephan Bischoff Allgemein 20. August 2026 Den Pauschbetrag für Erbfallkosten können auch Vermächtnisnehmer in Anspruch nehmen. Dieser Pauschbetrag ist auch nicht zu kürzen, wenn der Erwerb der übrigen Erben nicht der deutschen Besteuerung unterliegt. Mehr zum Thema ‚Erbschaftsteuer’…Mehr zum Thema ‚Unbeschränkte Steuerpflicht’…Mehr zum Thema ‚BFH-Urteile’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest