BFH: Bewertung von Miteigentumsanteilen für Zwecke der Schenkungsteuer Stephan Bischoff Allgemein 17. August 2026 Der Nachweis, dass ein Miteigentumsanteil an einem mit dem nachgewiesenen niedrigeren gemeinen Wert bewerteten Grundstück weniger wert sei, als es dem rechnerischen Anteil am gemeinen Wert des gesamten Grundstücks entspricht, ist nicht zulässig. Mehr zum Thema ‚Bewertungsgesetz’…Mehr zum Thema ‚Grundstück’…Mehr zum Thema ‚Schenkungssteuer’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest