Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: Prozesskostenhilfe bei Überbrückungshilfen: Hohe Hürden für juristische Personen Stephan Bischoff Allgemein 1. Juli 2026 Das OVG Münster versagt einem Verein Prozesskostenhilfe für die Klage auf Überbrückungshilfe IV. Die Entscheidung zeigt, warum juristische Personen hier doppelt im Nachteil stehen, und bestätigt die strenge Linie zum Stichtag 30.6.2022. Mehr zum Thema ‚Coronavirus’…Mehr zum Thema ‚Beihilfe’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest