Schleswig-Holsteinisches FG: „Kulturkostenzuschuss“ der öffentlichen Hand umsatzsteuerpflichtig

Erhält ein Unternehmer von der öffentlichen Hand sogenannte „Kulturkostenzuschüsse“, unterliegen diese der Umsatzsteuer, wenn ein Zusammenhang zwischen den Leistungen und den Zahlungen besteht. So hat das Schleswig-Holsteinische FG kürzlich entschieden.