Niedersächsisches FG: Falsch hinterlegter Steuerschlüssel in einem ERP-System Stephan Bischoff Allgemein 8. Juli 2026 Die Verwendung eines unzutreffenden Steuerschlüssels in einem ERP-System stellt nach einem Urteil des Niedersächsischen FG keinen Rechenfehler i. S. der Änderungsbestimmung des § 173a AO dar. Mehr zum Thema ‚Abgabenordnung’…Mehr zum Thema ‚Steuerbescheid’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest