FG Nürnberg: Zeitpunkt der Betriebsaufgabe

Das FG Nürnberg hat entschieden, dass ein Betrieb erst mit der Veräußerung der wesentlichen Betriebsgrundlagen aufgegeben wird. Das gilt auch, wenn der Betrieb im Anschluss an den aktiven Betrieb für längere Zeit verpachtet und in eine Personengesellschaft eingebracht wurde.