BMF: Arbeitnehmer an Bord eines Schiffs auf hoher See Stephan Bischoff Allgemein 8. Juli 2026 Das BMF hat sich zur Auslegung des Inlandsbegriffs des § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst a Satz 1 EStG in Bezug auf die Besteuerung von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit an Bord eines Schiffs unter deutscher Flagge auf hoher See geäußert. Mehr zum Thema ‚Arbeitnehmerbesteuerung’…Mehr zum Thema ‚Schifffahrt’…Mehr zum Thema ‚Internationales Steuerrecht’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest