BFH Pressemitteilung: Verletzung der prozessualen Fürsorgepflicht Stephan Bischoff Allgemein 2. Juli 2026 Der BFH hat entschieden, dass bei einer versäumten Klagefrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unabhängig von einem Verschulden des Klägers zu gewähren sein kann, wenn das Gericht seine Fürsorgepflicht verletzt hat. Mehr zum Thema ‚Finanzgerichtsordnung’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest