FinMin Sachsen: Umsatzsteuerbefreiung für Tanzschulen Stephan Bischoff Allgemein 23. Juni 2026 Das Sächsisches Staatsministerium der Finanzen hat sich in einem Erlass mit der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 UStG für Tanzschulen beschäftigt. Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest