BFH: Sonderausgabenabzug nach § 10f EStG geht regelmäßig nicht auf Erben über Stephan Bischoff Allgemein 29. Juni 2026 Verstirbt ein Steuerpflichtiger, der Aufwendungen zur Erhaltung eines zu eigenen Wohnzwecken genutzten Baudenkmals getragen hatte, vor Ablauf des 10-jährigen Abzugszeitraums, geht die Abzugsberechtigung grundsätzlich nicht auf den Erben über. Mehr zum Thema ‚Sonderausgaben’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest