BMF: Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland Stephan Bischoff Allgemein 6. Mai 2026 Das BMF hat die Nichtbeanstandungsregelung für die Umsatzbesteuerung von Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland bis zum 31.12.2029 verlängert. Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest