VG Wiesbaden : Vewaltungsgericht darf nicht über Grundsteuermessbetrag urteilen Stephan Bischoff Allgemein 7. April 2026 Das VG Wiesbaden hat Klagen gegen die neue Grundsteuerberechnung in Hessen abgewiesen wurden. Verfassungsrechtliche Einwände gegen die Bestimmung des Grundsteuermessbetrags seien vor dem Hessischen FG geltend anzubringen, nicht vor dem VG. Mehr zum Thema ‚Grundsteuerreform’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest