Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: Überbrückungshilfe III NRW ist beihilferechtskonform Stephan Bischoff Allgemein 29. April 2026 Das OVG Münster hat mit Urteil v. 16.4.2026 die Überbrückungshilfe III NRW im Grundsatz für beihilferechtskonform erklärt. Die Entscheidung beruhigt die Praxis – steht aber unter dem Vorbehalt des Vorlagebeschlusses des VG Hamburg an den EuGH. Mehr zum Thema ‚Coronavirus’…Mehr zum Thema ‚Beihilfe’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest