Schleswig-Holsteinisches FG: Unterbliebene Antragstellung im für Kindergeld zuständigen Staat Stephan Bischoff Allgemein 2. April 2026 Das Schleswig-Holsteinisches FG ist der Auffassung, dass eine Rückforderung von Kindergeld bei unterbliebener Antragstellung im vorrangig für die Gewährung von Familienleistungen zuständigen Staat nicht möglich ist. Mehr zum Thema ‚Kindergeld’…Mehr zum Thema ‚Familienkasse’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest