Kein Automatismus: Vorabanforderung nur mit erkennbarer Ermessensausübung Stephan Bischoff Allgemein 22. April 2026 Vorabanforderungen betreffen nur Steuer- und Feststellungserklärungen in Fällen, in denen die Erklärung durch Angehörige der steuerberatenden Berufe erstellt wird („Beraterfälle“) und daher die verlängerte Frist gilt. Mehr zum Thema ‚Steuererklärung’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest