BMF: Einer Einfuhr vorangehende Lieferungen von Gegenständen Stephan Bischoff Allgemein 10. April 2026 Das BMF hat den Umfang seiner Erläuterungen im Umsatzsteuer-Anwendungserlasses zur Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 4b UStG stark erweitert. Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest