BFH: Verfassungsmäßigkeit des § 15a Abs. 1a EStG Stephan Bischoff Allgemein 20. April 2026 Die Behandlung sogenannter vorgezogener Einlagen durch § 15a Abs. 1a Satz 1 Alt. 2 EStG ist verfassungsgemäß. Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…Mehr zum Thema ‚Kommanditgesellschaft’…Mehr zum Thema ‚Verlustverrechnung’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest