BFH: Neues zum Vorsteuerabzug aus Anzahlungen Stephan Bischoff Allgemein 27. April 2026 Eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Anzahlungsrechnung liegt selbst dann vor, wenn ohne einen ausdrücklichen Hinweis („Vorkasse“) aus anderen Gründen erkennbar ist, dass die Rechnung für eine erst noch zu erbringende Leistung erteilt wird. Mehr zum Thema ‚Vorsteuerabzug’…Mehr zum Thema ‚Abschlagszahlung’…Mehr zum Thema ‚Betrug’…Mehr zum Thema ‚Photovoltaik’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest