VG Düsseldorf: Differenzierende Grundsteuer-Hebesätze in Hilden rechtswidrig Stephan Bischoff Allgemein 11. März 2026 Das VG Düsseldorf hat entschieden, dass die Stadt Hilden die Eigentümerin eines Nichtwohngrundstücks unter Zugrundelegung eines Hebesatzes vom 1.300 % zu Grundsteuern in Höhe von gut 2.000 EUR zu Unrecht herangezogen hat. Mehr zum Thema ‚Grundsteuer’…Mehr zum Thema ‚Grundsteuerreform’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest