Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: Verjähren Rückforderungen bei Corona-Überbrückungshilfen? Stephan Bischoff Allgemein 5. März 2026 Das VG Düsseldorf hat entschieden: Rückforderungen bei Neustarthilfe und Überbrückungshilfen verjähren nicht vor dem Schlussbescheid. Was das für Unternehmen und Steuerberater bedeutet – und welche Gegenargumente es gibt. Mehr zum Thema ‚Coronavirus’…Mehr zum Thema ‚Verjährung’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest