FG Berlin-Brandenburg: Ausscheiden bei Pensionszusage nicht Aufgabe jeglicher Tätigkeiten Stephan Bischoff Allgemein 20. März 2026 Eine vollständige Einstellung jeglicher Tätigkeiten ist keine Voraussetzung für eine Pensionszusage, da Ausscheiden nicht zwingend als Aufgabe jeglicher Tätigkeiten zu verstehen ist. So hat das FG Berlin-Brandenburg entschieden. Mehr zum Thema ‚Pensionszusage’…Mehr zum Thema ‚Verdeckte Gewinnausschüttung’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest