Einkommensteuerveranlagung: Änderung nach § 175b AO bei Übermittlung über ELStAM? Stephan Bischoff Allgemein 6. März 2026 Wenn ELStAM-Daten im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung nicht berücksichtigt wurden, kann sich die Frage stellen, ob dies zu einer Änderung nach § 175b AO führt. Mehr zum Thema ‚ELStAM’…Mehr zum Thema ‚Abgabenordnung’…Mehr zum Thema ‚Kirchensteuer’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest