BMF: Umsatzsteuer bei Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer Stephan Bischoff Allgemein 16. März 2026 In einem neuen BMF-Schreiben hat sich die Finanzverwaltung zur Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer zu privaten Zwecken als tauschähnlicher Umsatz geäußert. Mehr zum Thema ‚Kfz-Privatnutzung’…Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…Mehr zum Thema ‚Dienstwagen’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest