BMF: Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf Stephan Bischoff Allgemein 5. März 2026 Die Finanzverwaltung hat den Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) zu § 122a geändert. Mehr zum Thema ‚Verwaltungsakt’…Mehr zum Thema ‚Abgabenordnung’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest