FG Sachsen: Aufwandsentschädigung an einen ehrenamtlich tätigen Ortsvorsteher Stephan Bischoff Allgemein 19. Februar 2026 Eine steuerfreie Aufwandsentschädigung liegt insoweit nicht vor, als dem Empfänger ein abziehbarer Aufwand nicht oder offenbar nicht in der Höhe der gewährten Entschädigung erwächst. So hat das das FG Sachsen entschieden. Mehr zum Thema ‚Aufwandsentschädigung’…Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest