BMF: Meldungen nach dem Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz Stephan Bischoff Allgemein 24. Februar 2026 Das BMF hat den amtlich vorgeschriebenen Datensatz für die Schnittstelle für Meldungen an das BZSt nach § 12 Satz 2 KStTG bekanntgegeben. Mehr zum Thema ‚Bitcoin’…Mehr zum Thema ‚Anzeigepflicht’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest