BMF: Änderung des AEAO Stephan Bischoff Allgemein 3. Februar 2026 Die Finanzverwaltung hat den AEAO in mehreren Punkten überarbeitet. Insbesondere gibt es Änderungen bei Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf nach § 122a AO. Mehr zum Thema ‚Abgabenordnung’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest