Besondere Zeitgrenze: Kurzfristige Beschäftigungen in landwirtschaftlichen Betrieben Stephan Bischoff Allgemein 18. Februar 2026 In einer kurzfristigen Beschäftigung besteht Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Zum 1.1.2026 wurde für landwirtschaftliche Betriebe eine besondere Zeitgrenze festgelegt. Mehr zum Thema ‚Kurzfristige Beschäftigung’…Mehr zum Thema ‚Saisonarbeiter’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest